Ehescheidung mit Zugewinnausgleich

Leider zählt die Scheidung einer Ehe zu den regelmäßigen Fällen in der Sachverständigenpraxis der drei Immobilienbewerter in Köln und im Rheinland. Einen kühlen Kopf zu bewahren, kann hier helfen, einges Geld zu sparen.

Es erweist sich häufig für zu scheidende Eheleute als günstigste Möglichkeit, dass Immobilienvermögen aus dem gerichtlichen Zugewinnverfahren herauszutrennen und gesondert monetär zu auszuhandeln.

Wir wissen aus diversen Familienprozessen, die wir in der Region Köln und an der Rheinschiene als Bewertungssachverständige begleitet haben, dass eine nicht unerhebliche Vermögensvernichtung erfolgt, wenn auch die Immobilienvermögensverteilung im Streit geregelt werden soll.

Immer wieder werden mehrere Sachverständigengutachten und Obergutachten durch Familiengerichte beauftragt, da sich meist der jeweils benachteiligt fühlende Ehepartner gegen ein Gutachten mit Erfolg wehrt. Das kann auch auf anderem Wege umgesetzt werden. Durch eine Einigung vor dem Hauptverfahren auf einen Immobiliensachverständigen finden Sie eine unabhängige und erheblich günstigere Lösung für die Aufteilung des in der Ehe entstandenen Immobilienvermögens (Zugewinn). Wir haben über 25 Jahre Erfahrung darin, den Zugewinn bei der Immobilienbewertung zu ermitteln. Es ist in diesen Fällen erforderlich, die Immobilie an zwei verschiedenen Wertermittlungsstichtagen zu bewerten, am Tage der Eheschließung sowie am Tage des Eingangs des Scheidungsantrages.

Hier ist insbesondere bei der Immobilienbewertung mit sehr weit zurückliegenden Stichtagen (Eheschließung) eine große Erfahrung des Immobilienwertermittlers gefragt, da Immobilien mit Methoden dieser jeweiligen Zeiträume bewertet werden müssen. Der Sachverständige muss sich sowohl mit seiner Datenbasis als auch mit seinen Bewertungsmethoden ggf. in vergangene Jahrzehnte zurückversetzen und das damalige Marktgeschehen nachbilden. Fragen Sie uns.

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragestellungen zu dem Thema Ehescheidung mit Immobilienbeteiligung und Immobilienbewertung in Köln und im Bundesland Nordrhein-Westfalen.