Immobilienkauf

Gerade heute, in den vielfach sehr angespannten Immobilienmärkten der großen Hotspots in Westen Deutschlands und besonders auch in Köln und im Rheinland, ist es meist für Marktteilnehmer recht problembehaftet, sich ein eindeutiges Bild vom Marktgeschehen und von Immobilienpreisen zu machen.

Angebotspreise in einschlägigen Immobilienportalen spiegeln in der Regel meist nur die Wunschvorstellungen von verkaufswilligen Immobilientransakteuren wider und werden meist so nicht beurkundet.

Wir bewerten als Wertermittlungssachverständige insbesondere in Köln und im Rheinland Immobilien, indem wir ähnlich gelagerte Verkaufsfälle in einem Verkehrswertgutachten vergleichen, statistisch auswerten und einen durchschnittlichen Marktpreis für Ihr Objekt ermitteln.

Die Kaufentscheidung für eine Immobilie in Köln oder die Region Rheinland
Ist die Entscheidung zu einem Immobilienkauf gefallen, geht es meist gleich um sechs- bis siebenstellige Beträge. Hier ist eine neutrale Meinung eines Immobiliensachverständigen, dessen Wertermittlungsgutachten nur einige hundert Euro kostet, eine gute Möglichkeit, sich vor Fehlentscheidungen oder überzogenen Preisvorstellungen zu schützen. Denken Sie daran, dass ein Immobilienmakler kein Berater sondern ein provisionsabhängiger Verkäufer ist. Natürlich gibt es viele seriöse udn sehr gute Immobilienmakler. Diese werden jedoch die Pros und Contras einer Immobilie nicht in einem ausgewogenen Verhältnis recherchieren und präsentieren.

Wir untersuchen die marktrelevanten Eingangsgrößen, die auch die künftige Entwicklung des Marktgeschehens berücksichtigt. Hier können Bebauungspläne, Ortssatzungen, Sanierungsgebiete, Mietpreiskappungen, Mietpreisbremsen eine Rolle spielen. Die städteplanerische Entwicklung einer Gemeinde wird meist von Marktteilnehmern aber auch von Immobilienmaklern nicht wirklich berücksichtigt. Erhebliche Preisbewegungen können so für die Zukunft auch nicht erkannt werden.

Letzenendes fühlen Sie sich mit einem belastbaren Sachverständigengutachten einfach besser, wenn die Kaufentscheidung gefallen ist und Sie jetzt guten Gewissens in einen Protollierungstermin bei einem Notar gehen können.